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Ein Wett­bewerbs­vorteil

NACH­HALTIGKEIT KOMMUNI­ZIEREN EIN MUSS?

Neue Gesetze und Verordnungen verpflichten Unternehmen Transparenz in ihre Nachhaltigkeit zu bringen und CO2-Daten entlang der Lieferkette und über alle Scopes hinweg offenzulegen. Aber ist Nachhaltigkeit wirklich nur ein Muss oder nicht vielmehr ein Wettbewerbsvorteil? Endverbraucher legen immer mehr Wert auf nachhaltige Produkte und auch Dienstleister, Zulieferer und Partner wählen Unternehmen zunehmend auf Basis von Nachhaltigkeitsaspekten aus. Nutzen Sie das Thema Nachhaltigkeit, um Vertrauen aufzubauen, Ihre Marke stark am Markt zu positionieren und sich von Wettbewerbern abzugrenzen. SYNBRAND ist Ihr Partner rund um das Thema Nachhaltigkeit: wir stärken Ihre Reputation und den Wert Ihrer Marke – mit strategisch durchdachter Nachhaltigkeitskommunikation.

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SIE ERUIEREN IHRE CO2-DATEN WIR MACHEN DARAUS KOMMUNI­KATION

In einem ersten Schritt müssen alle relevanten CO2-Emissionen erfasst werden, was mit Hilfe geeigneter Software-Lösungen auf Knopfdruck möglich ist. Aber wie können Unternehmen die gewonnenen Erkenntnisse für die Entwicklung von Nachhaltigkeitsstrategien nutzen und diese kommunikativ zielführend einsetzen? 

Dies bedarf nicht nur einer durchdachten Strategie, sondern vor allem einer Agentur, die sich auf das Thema Nachhaltigkeit spezialisiert hat.

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DREI GUTE GRÜNDE NACHHALTIG
ZU KOMMUNI­ZIEREN

1. Stakeholder-Erwartungen erfüllen:

1. Stakeholder-Erwartungen erfüllen:

Investoren, Kunden und Mitarbeitende legen zunehmend Wert auf Nachhaltigkeit. Wer nicht nur nachhaltig handelt, sondern auch kommuniziert, baut eine starke Arbeitgebermarke auf und ist für Investoren, Partner und Kunden interessanter.
2. Transparenz und Glaub­würdig­keit 
stärken

2. Transparenz und Glaub­würdig­keit
stärken

Eine transparente Kommunikation der Nachhaltigkeitsziele und -fortschritte stärkt die Glaubwürdigkeit und das Vertrauen in das Unternehmen. Bauen Sie die Beziehungen zu Ihren Kunden weiter aus.
3. Innovation vorantreiben:

3. Innovation vorantreiben:

Die Kommunikation von Nachhaltigkeitszielen ist ein Treiber für Innovation. Mobilisieren Sie Partner und Lieferanten, um gemeinsam nachhaltiger zu agieren.

AGENTUR FÜR NACH­HALTIG­KEIT IM BEREICH B2B

Als Münchner Kommunikationsagentur mit Fokus auf technologische Themen und erklärungsbedürftige Produkte und Services unterstützen wir Unternehmen in der Kommunikation rund um das Thema Nachhaltigkeit. Gemeinsam mit Ihnen definieren wir eine Nachhaltigkeitsvision, legen Ziele fest und ordnen konkrete Maßnahmen unter. Wir erarbeiten ein kommunikatives Gesamtkonzept, das stimmig ist und Marken nachhaltig etabliert.

1

Beratung
und Strategie

  • Analyse der vorhandenen Daten
  • Clusterung in relevante Themenbereiche
  • Aufbau einer Botschaften-Architektur
  • Entwicklung einer Kommunikationsstrategie
2

Entwicklung
Leitbild und Vision

  • Erarbeitung des Nachhaltigkeitsleitbilds
  • Definition von Vision, Mission und Zielen
  • Integration Nachhaltigkeit ins Employer Branding
3

Konzeption und
visuelle Umsetzung

  • Definition der konzeptionellen Klammer
  • Entwicklung von Claim, Bildwelten und Key-Visuals
  • Konzeption Storytelling
  • Content-Erstellung
4

Crossmediale
Kommunikation

  • Interne Kommunikation
  • Externe Kommunikation
* Unser Prozess im Überblick
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GESETZE ZWINGEN ZUR NACHHALTIGKEIT

IST AUCH IHR
UNTER­NEHMEN BETROFFEN?

Die im Januar 2023 neu in Kraft getretene Gesetze und Richtlinien zwingen Unternehmen ihre Nachhaltigkeit offenzulegen: Dazu gehören u.a. die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) und das deutsche Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz (LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt. Aber was verbirgt sich dahinter? Und welche Unternehmen sind davon betroffen?

  • Die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) ist eine Richtline, die hohe Nachhaltigkeitsstandards setzt und von Unternehmen ausführlichere Nachhaltigkeitsziele und Kennzahlen erwartet: und dies bereits ab einer Größe von 250 Mitarbeitenden.

  • Das Lieferkettengesetz nimmt Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 bereits ab 1.000 Mitarbeitern) in die Pflicht, zuerst nur in Deutschland, später EU weit. Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeit entlang der gesamten Lieferkette offenlegen (samt Zulieferern und Subunternehmen) und dafür sorgen, dass menschenrechtlichen Standards jederzeit eingehalten werden.

Mit den neuen Bestimmungen wird ein längst fälliger Standard für die Einhaltung von Menschenrechten sowie für ökologisches und wirtschaftliches Handeln gesetzt. Denn Nachhaltigkeit definiert sich nicht nur über ökologische Aspekte, sondern ist als Dreiklang aus ökologischen (Environment), sozialen (Social) und wirtschaftlichen (Governance) Aspekten, kurz ESG, definiert.

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